Verspätete Provisionszahlung – nur ärgerlich?
Nein, es ist dem vertretenen Unternehmen zuzumuten, seinen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen. Denn dabei handelt es sich um die Hauptpflicht des vertretenen Unternehmens aus dem Handelsvertretungsverhältnis. Der Handelsvertreter muss sich darauf verlassen können, dass das Unternehmen sich vertragskonform verhält und die Zahlung ohne weitere Aufforderung eingeht.
Pünktlich heißt, entsprechend den vertraglichen Regelungen oder mangels solcher bis spätestens zum letzten Tag des Monats der auf den Auslieferungsmonat folgt.
Üblich sind Absprachen, wonach mit der Provisionsabrechnung des vertretenen Unternehmens auch die Provisionszahlung fällig ist. Alternativ ist mitunter geregelt, dass die Zahlung der Provision innerhalb von 3-5 Tagen nach Erstellung der Provisionsabrechnung durch den Unternehmer fließt oder aber es wird ein fixer Termin (10.eines Monats) zur Zahlung der Provision geregelt.
Was tun, wenn das Unternehmen in der Vergangenheit zwar immer vertragstreu abgerechnet und gezahlt hat, jedoch plötzlich die Zahlung nicht mehr zum gewohnten Zeitpunkt eingeht? Zum einen kann das an Feiertagen liegen, zum anderen an krankheitsbedingten Ausfällen in der Buchhaltung des vertretenen Unternehmens oder im schlimmsten Fall an Zahlungsschwierigkeiten der Firma. In jedem Fall sollte das direkte Gespräch gesucht werden. Eine Nachfrage in der Buchhaltung hilft erste Erkenntnisse zu sammeln. Erfolgt keine klare Antwort, deutet das auf Zahlungsschwierigkeiten hin. Dann spätestens ist eine Abmahnung geboten und: die Einschaltung Ihres CDH-Landesverbandes. Denn finanzielle Schwierigkeiten im vertretenen Unternehmen können nach erfolgter Abmahnung ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Handelsvertreter sein. Der Handelsvertreter muss der Provisionszahlung nicht hinterher laufen!
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