Prozesskostenfinanzierung – Ihr Recht ist es uns wert!

Prozesskostenfinanzierung – Ihr Recht ist es uns wert!

Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter können in ihrem beruflichen Alltag schnell dringenden rechtlichen Beistand benötigen, zum Beispiel wenn bei Beendigung des Handelsvertretervertrages der Ausgleichsanspruch nicht bezahlt werden soll, wenn Provisionen falsch abgerechnet worden sind oder wenn ein Wettbewerbsverstoß vorgehalten wird und wohlmöglich eine fristlose Kündigung des vertretenen Unternehmens droht oder auch schon ausgesprochen worden ist.

Die auf Vertriebsrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen in den CDH-Landesverbänden beraten CDH Mitglieder in solchen Situationen zu allen anstehenden rechtlichen Fragen. Sie analysieren die Situation, geben Tipps und Ratschläge und entwickeln strategische Konzepte, wie der Handelsvertreter am erfolgversprechendsten vorgehen sollte. Falls gewünscht führen Sie ebenfalls den Schriftwechsel mit der Konfliktpartei und kontern gegebenenfalls auch auf eingehende Anwaltsschreiben.

In vielen Fällen lässt sich der Rechtsstreit durch diesen Einsatz schon außergerichtlich beilegen. Wenn sich ein Rechtsstreit für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche aber dennoch nicht vermeiden lässt, scheuen viele Handelsvertreter das finanzielle Risiko und stecken zurück oder verfügen schlichtweg nicht über die erforderlichen Geldmittel.

Das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens ist nur schwer vorherzusagen, auch wenn die Erfolgsaussichten auf den ersten Blick sehr gut aussehen. Ein Kläger braucht finanzielle Mittel, um einen Prozess auch durchzustehen zu können. Für seinen Rechtsanwalt, Kostenvorschüsse für das Gericht und gegebenenfalls für Sachverständigengutachten. Auch fallen Kosten für den Gegner an, wenn der Rechtsstreit trotz allem doch verloren wird.

Möglicherweise ist der Anspruchsgegner aber auch einfach nur wirtschaftlich deutlich überlegen und ist somit in der Lage, sämtliche Instanzen auszuschöpfen. Somit hat er alle Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Dann besteht die Gefahr, dass dem Kläger „der Atem ausgeht“ – die finanziellen Mittel schon nach einer Instanz ausgeschöpft sind und es keinen weiteren Handlungsspielraum mehr gibt.

Das heißt insgesamt: Ein Kläger braucht in der Regel einen langen Atem, um seine Ansprüche vor Gericht auch erfolgreich durchzuzusetzen.

Genau vor diesen Hintergründen hat die CDH Organisation vor mehreren Jahren gemeinsam mit allen CDH-Landesverbänden eine Gesellschaft gegründet: Die „CDH legal GmbH“. Diese Gesellschaft unterbreitet CDH Mitgliedern ein genau auf diese Situation zugeschnittenes Angebot. Stimmen nämlich die Voraussetzungen, so übernimmt die CDH legal GmbH bei einem Prozess im Vertriebsrecht das vollständige Risiko eines verlorenen Prozesses und legt zuvor alle entstehenden Kosten vor. Im Erfolgsfall erhält die CDH legal GmbH vom erstrittenen Betrag nach Abzug der entstandenen Kosten eine Erlösbeteiligung.

Die CDH legal übernimmt Ihre Prozesskosten und das sind die Voraussetzungen:

  • Sie sind oder werden CDH-Mitglied.
  • Der Streitgegenstand liegt im Vertriebsrecht und artverwandten Rechtsgebieten und wird vor einem Gericht in Deutschland oder neuerdings auch in Österreich verhandelt.
  • Der Prozess hat Aussicht auf Erfolg.
  • Der Prozessgegner ist solvent.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cdhlegal.de oder schauen Sie sich gerne auch unseren Flyer an!

Überzeugt? Dann jetzt gleich mit wenigen Klicks Mitglied werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie gerne das nebenstehende Kontaktformular!

Eckhard Döpfer

Hauptgeschäftsführer CDH Bundesverband  

ECKHARD DÖPFER

Hauptgeschäftsführer CDH Bundesverband










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