Handelsvertreter müssen mobil sein

Handelsvertreter müssen mobil sein

Handelsvertreter sind unentbehrliche Partner für Industrie und Handel. Sie helfen der Industrie bei der Beschaffung der vielfältigen Investitions- Vorleitungs- und Verbrauchsgüter und dem Handel bei der Beschaffung seines vielfältigen Warenangebotes. Voraussetzung für diese Zusammenarbeit ist aber, dass der Handelsvertreter seine Kunden auch schnell und kostengünstig erreichen kann.

Handelsvertreter sind aber nicht nur als Verkehrsteilnehmer auf einen reibungslosen Verkehrsablauf angewiesen. Sie sind ebenso daran interessiert, dass die Liefertermine der von ihnen vermittelten Warengeschäfte eingehalten werden können.

Obwohl häufig selbst berufliche Vielfahrer, tragen gerade Handelsvertreter dazu bei, im Vertriebsbereich unnötigen Autoverkehr zu vermeiden. Kundenbesuche erfolgen fast ausschließlich nach Terminvereinbarung und sorgfältiger Vorbereitung, so dass unnötige Fahrten vermieden werden. Da die Handelsvertreter in der Regel mehrere Unternehmen vertreten, sind sie in der Lage, Vertriebsaktivitäten zu bündeln und damit den Pkw-Verkehr im Außendienst so gering wie möglich zu halten.

Als berufliche Vielfahrer sind Handelsvertreter von den schwierigen Verhältnissen im Straßenverkehr besonders betroffen. Eine CDH-Studie hat ergeben, dass sie im Durchschnitt nahezu 39.000 km jährlich an Fahrleistungen für Kundenbesuche erbringen. Außerdem wurde festgestellt, dass über 85 % der befragten Handelsvertreter die mit der hohen Verkehrsdichte und den häufigen Staus verbundenen Zeitverluste   als erhebliches Problem ansehen. Zeitverluste bedeuten höhere Kosten, weniger Kundenbesuche und damit Umsatzeinbußen.

Eine andere Befragung der CDH ergab, dass über 43 % der Handelsvertreter-Kunden in den Innenstadtlagen ansässig sind. Diese Kunden werden im Durchschnitt mehr als fünfmal pro Jahr besucht. Mehr als 80 % der Handelsvertreter gaben an, sie hätten Probleme, diese Kunden aufzusuchen. 93  % stellen fest, dass der Zugang zu ihren Kunden, die  in den  Innenstädten  ansässig sind,  immer  mehr  erschwert  wird  – sei es durch  übermäßige  räumliche Ausdehnung von Fußgängerzonen oder die  Ausweitung  von  Halteverboten. Weiter entfernt liegende Parkmöglichkeiten können in vielen Fällen wegen des Umfanges und auch des Wertes der zu präsentierenden Musterkollektionen nicht genutzt werden.

Die CDH wendet sich deshalb schon immer entschieden gegen alle Pläne von verkehrspolitischen Entscheidungsträgern, die Handelsvertretern Ihre Tätigkeit zu erschweren oder unmöglich zu machen drohen. So konnte die Einführung einer blauen Plakette zur Einführung von zusätzlichen Einfahrbeschränkungen in die Umweltzonen der Innenstädte verhindert werden.

Auch während und nach der Dieselkrise hat die CDH sich für eine Pflicht der Hersteller zur kostenlosen Nachrüstung, aber immer wieder gegen Fahrverbote bzw. Einfahrverbote in Innenstädte für gewerblich genutzte Dieselfahrzeuge eingesetzt.

Die CDH lehnt auch ein generelles Tempolimit auf Autobahnen strikt ab. Denn die Wirkung eines generellen Tempolimits auf den CO2-Ausstoß und die Lärmemissionen allein im Straßenverkehr sowie auf dessen Sicherheit ist so minimal, dass dieser Eingriff in die persönliche Freiheit aller Autofahrer nicht auch nur annähernd gerechtfertigt wäre.

Zuletzt konnte anlässlich einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung eine Verschärfung der Regelungen von Fahrverboten bei Tempoverstößen verhindert werden, die schon bei einer einzigen Unaufmerksamkeit ein zeitweises Fahr-und damit Berufsverbot für Handelsvertreter zur Folge gehabt hätte.

Die CDH wird sich auch künftig gegen alle Pläne wenden, die die Mobilität von Handelsvertretern beeinträchtigen können – denn Handelsvertreter müssen mobil sein.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren und beraten wir, die CDH, Sie gerne! Bitte setzen Sie sich hierzu durch folgendes Kontaktformular mit uns in Verbindung.

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Birgit Marson

Jens Wolff

Geschäftsführung CDH Bundesverband










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    Handelsvertreter brauchen Langstreckenläufer

    Handelsvertreter brauchen Langstreckenläufer

    Handelsvertreter und Handelsvertretungen mit ihren vielen Mitarbeitern im Außendienst sind bei ihren Kundenbesuchen täglich auf den PKW angewiesen und müssen zum Teil auch längere Strecken an einem Stück zurücklegen. Die Fahrzeuge werden in der Regel drei bis maximal vier Jahre genutzt, bei einer Jahresfahrleistung von bis zu 50.000 Kilometern. Im vergangenen Jahr sind diese Jahresfahrleistungen wegen den Einschränkungen der Corona-Pandemie zwar teilweise zurückgegangen, diese pendeln sich aber bereits seit geraumer Zeit wieder auf die Fahrleistungen von vor der Pandemie ein.

    Weit überwiegend nutzen Handelsvertretungen mit ihrem gesamten Außendienst Fahrzeuge mit Dieselantrieb aufgrund der erforderlichen Fahrleistungen. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb sind insbesondere auch wegen zum Teil längeren täglichen Strecken derzeit ungeeignet – zu geringe Reichweite – auch wegen der in Deutschland derzeit unzureichenden Ladeinfrastruktur in der Fläche. Welcher Vertriebsprof will seinen Kunden bei einem wichtigen Beratungstermin mit dem Argument warten lassen, alle Ladestationen seien unterwegs besetzt gewesen oder die Aufladung des Akkus seines E-Fahrzeuges habe überraschend länger gedauert?

    Deshalb tritt die CDH dafür ein, die aus heutiger Sicht weiter dringend erforderliche Dieseltechnologie nicht unbedacht und kurzfristig einzustellen. Durch deutsche Ingenieurskunst hat es die Automobilindustrie in den letzten Jahren – auch ohne eingebaute Schummel-Software – geschafft, Dieselfahrzeuge immer umweltfreundlicher und sparsamer zu machen.

    Die CDH verschließt sich nicht der Realität, dass der CO2 Ausstoß in den kommenden Jahren stark zurückgeführt werden muss, um dem nicht zu leugnenden Klimawandel Einhalt zu gebieten. Allerdings muss dies vernünftig und mit Weitblick geschehen. Als Brückentechnologie für Vielfahrer – je nach Nutzungsverhalten durchaus auch eingebaut in ein Hybridfahrzeug – ist der Dieselantrieb gerade für die beruflichen Vielfahrer nicht wegzudenken. Die Rahmenbedingungen für den Übergang zur Elektromobilität müssen stimmen und dafür braucht es noch eine gewisse Zeit, die mit beherzten Schritten genutzt werden muss. Insoweit ist die Politik gefordert, die Ladeinfrastruktur massiv auszubauen und überhaupt für eine ökologisch verträgliche Stromerzeugung zu sorgen. Denn was hat unser Weltklima davon, wenn immer mehr Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sind und der Ladestrom für diese Fahrzeuge aus Kohlekraftwerken kommt? Ohne E-Mobilität wird es in den kommenden Jahren nicht mehr gehen, aber es bedarf eines durchdachten planbaren Überganges, der letztlich auch nur dann zum Erfolg führen wird. Dafür macht sich die CDH im Interesse ihrer Mitglieder und im Sinne aller Handelsvertreter stark.

    Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren und beraten wir, die CDH, Sie gerne! Bitte setzen Sie sich hierzu durch folgendes Kontaktformular mit uns in Verbindung.

    Eckhard Döpfer

    Hauptgeschäftsführer CDH Bundesverband  

    ECKHARD DÖPFER

    Hauptgeschäftsführer CDH Bundesverband










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