Die 10 größten Irrtümer des Handelsvertreterrechts – Teil 6

Die 10 größten Irrtümer des Handelsvertreterrechts - Irrtum 6

Recht haben ist gut. Rechtzeitig Bescheid wissen ist besser.

Welche rechtlichen Regelungen müssen Handelsvertretungen kennen? Wo lauern Risiken – und welche Ansprüche sollten Sie keinesfalls verschenken?

In unserer neuen Artikelreihe greifen zwei erfahrene Rechtsanwälte, Herr Tauscher und Frau Kilhof, beide Hauptgeschäftsführer der CDH NOW,  regelmäßig aktuelle und praxisrelevante Rechtsfragen auf. Verständlich erklärt, auf den Punkt gebracht und immer mit Blick auf Ihren unternehmerischen Alltag.

Lesen Sie mit und bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite!

Irrtum 6: 

Die Provision entsteht erst, wenn der Kunde bezahlt hat

Viele Unternehmen rechnen Provisionen erst dann ab, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag vollständig bezahlt hat. Nach deutschem Handelsvertreterrecht ist dies jedoch grundsätzlich nicht zulässig.

Nach dem Handelsgesetzbuch wird die Provision regelmäßig mit der Ausführung des Geschäfts fällig, also in der Regel mit der Lieferung der Ware. Die Abrechnung und Auszahlung hat grundsätzlich bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat.

Wurde vertraglich vereinbart, dass die Provision erst später, also nach Zahlung des Kunden, fällig wird, so hat der Handelsvertreter Anspruch auf einen angemessenen Provisionsvorschuss. Dieser beträgt häufig etwa die Hälfte der zu erwartenden Provision.

Ist der Kunde hingegen vertraglich zur Vorkasse verpflichtet, entsteht der Provisionsanspruch bereits mit Eingang der Zahlung, auch wenn die Lieferung noch aussteht.

Haben Sie Fragen zur Fälligkeit Ihre Provision – melden Sie sich einfach bei uns.

Thomas Tauscher, Jurist
Hauptgeschäftsführer der CDH NOW!
Rechtsberatung der Mitglieder: Vertriebsrecht, speziell Handelsvertreterrecht.
T. +49 (0)4 21 / 349 90 53
tauscher@cdh-now.de
Britta Kilhof, Rechtsanwältin
Hauptgeschäftsführerin der CDH NOW!
Rechtsberatung der Mitglieder: Vertriebsrecht, speziell Handelsvertreterrecht.
T. +49 (0)23 03 / 6 22 23
unna@cdh-now.de
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