Alles wird teurer – profitieren Sie als Handelsvertreter:in wirklich davon?
In den vergangenen Monaten sind die Preise für viele Materialien drastisch gestiegen. Zahlreiche Unternehmen sahen sich deshalb gezwungen, ihre Verkaufspreise deutlich anzuheben. Wenn Ihre Provision prozentual vom Verkaufspreis abhängt, erhöht das auf den ersten Blick auch Ihre Provision: 10 % von 100 € sind nun einmal mehr als 10 % von 80 €. Gleichzeitig führen höhere Preise aber häufig zu geringeren Absatzmengen – die steigenden Provisionsbeträge gleichen also oft nur die Umsatzrückgänge aus.
Komplexer wird es, wenn Ihr vertretenes Unternehmen mit seinen Kunden Preisgleitklauselnoder Materialteuerungszuschläge vereinbart hat. Diese Regelungen erlauben es, den ursprünglich vereinbarten Preis zu erhöhen, sobald die Materialkosten über ein bestimmtes Maß hinaus steigen.
Viele Unternehmen vertreten in solchen Fällen die Auffassung, dass diese Zuschläge lediglich die eigenen Mehrkosten ausgleichen und daher keine zusätzliche Provision an den Handelsvertreter auslösen. Juristisch argumentieren sie dabei häufig mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
Doch es gibt starke Gegenargumente: In der juristischen Fachliteratur herrscht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass auch auf Teuerungszuschläge die volle Provision zu zahlen ist.
Wie Sie Ihren Anspruch auf Provision auch für Materialteuerungszuschläge erfolgreich durchsetzen können, erläutern Ihnen die CDH und deren Rechtsberater gerne. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
