Sind Sie überhaupt Handelsvertreter (und warum das wichtig ist)?

Nicht alle, die im Vertrieb tätig sind, sind Handelsvertreter. So gibt es, neben dem „klassischen“ Warenvertreter, weitere Vertriebsmittler, zum Beispiel Makler, Franchisenehmer, Vertragshändler, Reisende, Propagandisten, Kommissionäre, Tippgeber.

Wer Handelsvertreter ist, definiert das Gesetz in § 84 HGB. Danach ist Handelsvertreter, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Warum ist es wichtig, dass Sie diese Kriterien erfüllen? Nun, nur Handelsvertreter im Sinne des Gesetzes genießen die Vorteile der Handelsvertreterregelungen des HGB, andere Vertriebsmittler nicht unbedingt. So sieht das Gesetz für Handelsvertreter bestimmte Mindestkündigungsfristen vor oder, besonders wichtig, bei Vertragsende unter gewissen Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch. Diese Gesetzesnormen gelten nicht unbedingt für alle im Vertrieb Tätigen.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren und beraten wir, die CDH, Sie gerne! Bitte setzen Sie sich hierzu durch folgendes Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Thomas Tauscher

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des CDH NOW!

Thomas Tauscher

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des CDH NOW!










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