Berichtspflicht des Handelsvertreters
Handelsvertreter sind das Bindeglied zwischen den Kunden und dem vertretenen Unternehmen. Keiner kennt die Bedürfnisse des Kunden und die an das Unternehmen gestellten Anforderungen so gut wie er. Deshalb ist eine Berichtspflicht des Handelsvertreters für das vertretene Unternehmen sehr wichtig und gesetzlich in § 86 Abs.2 HGB verankert. Er hat dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen zu geben und ihm von jeder Geschäftsvermittlung/jedem Geschäftsabschluss Mitteilung zu geben. Auf Bedürfnisse einzelner Kunden und die Tätigkeit von Wettbewerbsunternehmen ist hinzuweisen. Unternehmen möchten gerne, dass der Handelsvertreter bestimmte Formen der Berichterstattung einhält. Hierbei gibt es vielerlei zu beachten. Es lohnt sich, sich beraten zu lassen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren und beraten wir, die CDH, Sie gerne! Bitte setzen Sie sich hierzu durch folgendes Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Britta Kilhof
Stv. Hauptgeschäftsführerin der CDH NOW!
BRITTA KILHOF
stv. Hauptgeschäftsführerin der CDH NOW!
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