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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Der Handelsvertreter ist nach Vertragsende frei, seinem früheren Vertragspartner gegenüber in Wettbewerb zu treten. Das gilt jedoch dann nicht, wenn
„Kunden“ können nicht einfach erworben werden! Für das Bestehen eines Handelsvertreterausgleichs nach § 89b HGB ist unter anderem erforderlich, dass der Unternehmer
Der Begriff „Kunde“/die „Kundenschutzvereinbarung“ Gibt es „den Kunden“? Google definiert „den Kunden“ „als jemand, der (regelmäßig) eine Ware kauft oder eine Dienstleistung
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