Warum Mitglied im CDH sein/werden? – 86/653/EWG!

Wer auf Anhieb weiß, was sich hinter diesem Kürzel verbirgt, ist ein Kenner des europäischen Handelsvertreterrechts. Diese Buchstaben- und Zahlenkombination steht für die Richtlinie des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter.

Um die Wettbewerbsbedingungen und die Berufsausübung innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen, wurde allen Mitgliedstaaten der EU auferlegt, ihr nationales Handelsvertreterrecht dieser Richtlinie anzupassen beziehungsweise ein solches Gesetz überhaupt erst einzuführen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. In allen Mitgliedstaaten der EU regelt das nationale Handelsvertreterrecht nunmehr unter anderem bestimmte Mindestkündigungsfristen, wann die Provision abzurechnen und zahlen ist, und unter welchen Voraussetzungen es bei Vertragsende einen Ausgleich oder Schadensersatz gibt, der vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.

Nach wie vor gibt es Unterschiede in den nationalen Handelsvertretergesetzen. Die Richtlinie hat aber zu einer innereuropäischen Angleichung geführt, die die Zusammenarbeit zwischen Handelsvertretungen und vertretenen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Staaten erheblich erleichtert.

Maßgeblich am Zustandekommen der HV-Richtlinie beteiligt war der CDH-Dachverband und dessen Lobby-Arbeit in Bonn und Brüssel. Diese Arbeit muss – auch in Zukunft – durch Ihre Mitgliedschaft finanziert werden. Denn Sie können sich sicherlich vorstellen, dass andere Lobby-Verbände durchaus Interesse an der Abschaffung des Ausgleichsanspruchs haben.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren und beraten wir, die CDH, Sie gerne! Bitte setzen Sie sich hierzu durch folgendes Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Thomas Tauscher

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des CDH NOW!

Thomas Tauscher

Thomas Tauscher

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des CDH NOW!










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